Ja, für alle Anhänger, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden, gilt grundsätzlich eine einheitliche Kfz-Steuer von 7,46 € pro 200 kg zulässigem Gesamtgewicht. Der Höchstbetrag liegt bei 373,- € pro Jahr.
Die Frage, ob für Anhänger Steuern gezahlt werden müssen, kann also mit einem klaren Ja beantwortet werden. Doch wie unterscheiden sich die Steuerbeträge der einzelnen Gewichtsklassen, was ist bei der Anhänger-Steuer zu beachten und in welchen Fällen gibt es eine Steuerbefreiung? Wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie über die Kfz-Steuer Ihres Anhängers wissen sollten:
Die Höhe der Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger richtet sich laut Zoll nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Bei kleinen Anhängern wie beispielsweise einem Kastenanhänger mit 750 kg Gesamtgewicht fällt die Steuer noch sehr gering aus. Bei schweren Anhängern wie z. B. einem Pritschenhochlader aus der Gewichtsklasse 3.500 kg, kann die Steuer jedoch deutlich teurer sein. Für die typischen Gewichtsklassen ergeben sich mit dem Faktor 7,46 € pro angefangenen 200 kg folgende Steuerbeträge pro Jahr:
Gewichtsklasse des Anhängers |
Kfz-Steuer / Jahr in € |
750 kg |
29 € |
1.350 kg |
52 € |
1.500 kg |
59 € |
2.000 kg |
74 € |
2.600 kg |
96 € |
3.000 kg |
111 € |
3.500 kg |
134 € |
Für schwere Anhänger von 10 Tonnen oder mehr gilt eine jährliche Höchstgrenze der Anhänger-Steuer von 373,24 €. Neben der Kfz-Steuer ist für den Anhänger auch eine Versicherung erforderlich.
Die Steuerbeträge Ihres Anhängers können Sie auch ganz einfach selbst berechnen oder mit einem Kfz-Steuerrechner kalkulieren. So erfolgt die Berechnung für die Anhänger-Steuer:
Beispielrechnung Anhänger mit 1.300 kg:
Der Betrag der Anhänger-Steuer wird immer auf ganze Euro-Beträge gerundet, in diesem Fall sind es also 52 €.
Beispielrechnung Anhänger mit 750 kg:
Die Anhänger-Steuer umfasst einige Ausnahmen. Die nachfolgenden Anhänger sind generell von der Kfz-Steuer befreit:
Für andere Anhängertypen können Sie auf Antrag eine Steuerbefreiung erhalten. Folgende Arten von Anhängern kommen dafür in Frage:
Die steuerfreien Anhänger erhalten anstelle des klassischen schwarz-weißen Nummernschilds ein grünes Kennzeichen. Für die Steuerbefreiung muss der Verwendungszweck des Anhängers schon bei der Zulassung angegeben werden.
Die steuerbefreiten Anhänger dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wer gegen die allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung verstößt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, beispielsweise wenn ein Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke bei einem Umzug genutzt wird.
Gut zu wissen: Ein Anhänger mit dem begehrten grünen Kennzeichen darf nur von bestimmten Fahrzeugen gezogen werden – darunter zählen Traktoren, Lastwagen oder Omnibusse. Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind Pkw-Anhänger sowie Anhänger, die von einem Wohnmobil gezogen werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung der Anhänger-Steuer stellen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Bei der Anmeldung des Anhängers muss dabei das genutzte Zugfahrzeug genau benannt werden. Für dieses Fahrzeug wird dann das grüne Kennzeichen zugeteilt und ein sogenannter Anhängerzuschlag erhoben.
Die Höhe des Anhängerzuschlags richtet sich wieder nach der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers. Nach Angaben von zoll.debeträgt der Anhängerzuschlag für einen Anhänger mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von unter 10 Tonnen 373,24 €. Dieser Betrag entspricht genau dem maximalen jährlichen Steuersatz für den Anhänger. Die Steuer wird also nur vom Anhänger auf das Zugfahrzeug verlagert, weshalb sich eine Steuerbefreiung für den Anhänger nicht immer so lohnt, wie es auf den ersten Blick scheint.