100 km/h Regelung

So dürfen Sie Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen

Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein.
  • Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
  • Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
    • 0,3 für ungebremste Anhänger
    • 1,1 für gebremste Anhänger
    • 1,2 mit Antischlingerkupplung.

Einige Beispiele:

 

Berechnungsbeispiel 100 km / h

 

Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

 

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

 

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg

Druckversion | Sitemap
© JP Anhängerverleih